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Wir stellen Ihnen nachfolgend eine mögliche Vorgehensweise zur Beantragung Ihrer neuen Sicherheitsschuhe vor und stellen Ihnen die dazu notwendigen Formulare zur Verfügung.  Sollten Sie Fragen haben, können Sie gerne mit Ihren Formularen zu uns kommen! Wir helfen Ihnen gerne weiter!

  1. Ihr Betrieb bescheinigt die Notwendigkeit des Tragens von Sicherheitsschuhen
  2. Ihr Betriebsarzt oder behandelnde Orthopäde bescheinigt die Notwendigkeit des Tragens von orthopädischen Einlagen
  3. Sie kommen mit den Bescheinigungen und Ihrem Arbeitsschuh bei uns vorbei
  4. Wir prüfen, ob wir für Ihr Schuhmodell baumustergeprüfte orthopädische Einlagen anfertigen können
  5. Wir erstellen für Sie einen Antrag mit Kostenvoranschlag. Sie reichen diesen persönlich beim in Frage kommenden Kostenträger ein.

Bei einem erstmaligen Antrag benötigt die Deutschen Rentenversicherung Baden-Württemberg:

  • vom Versicherten die Antragsformulare G0100 und G0133,
  • vom Hausarzt einen Befundbericht REHA0200,
  • vom Orthopäden einen Befundbericht REHA0205,
  • vom Orthopädieschuhmacher den Kostenvoranschlag sowie die hierfür angefertigten Unterlagen und Messwerte, gegebenenfalls in Kopie und
  • vom Arbeitgeber die Notwendigkeitsbescheinigung G0134.

Bei jedem weiteren Antrag gilt ein verkürztes Antragsverfahren. Der hierbei benötigte Vordruck REHA0031 beinhaltet Fragen zur Arbeitsunfähigkeit und zu gesundheitlichen Einschränkungen. Hieraus können sich Anhaltspunkte für weitere erforderliche Leistungen zur Teilhabe ergeben. Zur Bearbeitung benötigen wir:

  • vom Versicherten den Kurzantrag REHA0031,
  • vom Orthopäden die Verordnung,
  • vom Orthopädieschuhmacher den Kostenvoranschlag sowie die hierfür angefertigten Unterlagen und Messwerte, gegebenenfalls in Kopie und
  • vom Arbeitgeber die Notwendigkeitsbescheinigung G0134.

Für viele Betriebe sind Sicherheitsschuhe ein Kostenfaktor, der relativ klein gehalten werden soll. Aber macht das wirklich Sinn, an der Sicherheit der Mitarbeiter zu sparen? Nein!

Und zwar aus folgenden Gründen:
Wenn man aber bedenkt, dass die Füße der Mitarbeiter täglich bis zu zehn Stunden in diesen Schuhen stecken, die eigentlich nur für den Fußschutz und nicht für das Wohlbefinden des Tragenden gedacht sind, kann man sich vorstellen, wie unangenehm sich manche Schuhe anfühlen. Vor allem dann, wenn der Träger auch noch an „Fußproblemen“ leidet!

Fußprobleme können sich auch ganz schnell und gravierend auf das Knie-/Hüftgelenk und sogar auf den Rücken auswirken. Somit entstehen später recht schnell Fehlzeiten durch Krankheitstage, welche die Einsparungen bei den Schuhen in kürzester Zeit aufzehren und übertreffen.
Aus diesem Grund ist es oft besser, gerade bei Arbeits- und Sicherheitsschuhen ein bisschen mehr Zeit und Geld in die Qualität, Passform und vor allem in die orthopädische Versorgung zu investieren.

Ergibt nach FASI (Fachvereinigung Arbeitssicherheit) eine Gefährdungsbeurteilung, dass für den betreffenden Arbeitsplatz Sicherheitsschuhe zu tragen sind, hat der Arbeitgeber diese dem Beschäftigten kostenlos zur Verfügung zu stellen. Allerdings trägt der Arbeitgeber nur die Kosten für Sicherheitsschuhe (gem. DIN EN ISO 20345) oder Schutzschuhe (gem. der DIN EN ISO 20346), die er auch für Beschäftigte ohne Fußbehinderung aufwenden muss.

Wer die darüber hinaus gehenden Kosten (z. B. für Schuhzurichtungen oder Einlagen) übernimmt, ist davon abhängig wie die körperliche Einschränkung des Beschäftigten entstanden ist (z. B. durch Arbeitsunfall oder angeboren). Ist sie auf einen Arbeitsunfall zurückzuführen, übernimmt der Träger der Unfallversicherung die erforderlichen Kosten. Bei den angeborenen bzw. anderweitig erlittenen Fußbehinderungen können die Kosten von den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung, der Bundesagentur für Arbeit, den Trägern der Kriegsopferversorgung und Kriegsopferfürsorge, den Integrationsämtern, den Trägern der Sozialhilfe oder aber vom Arbeitgeber übernommen werden.