Rechtliche Grundlagen

Sicherheits-, Schutz- und Berufsschuhe unterliegen einer Baumusterprüfung nach DIN EN 20345, DIN EN 20346 und DIN EN 20347.
Die berufsgenossenschaftliche Vorschrift 191 (BGR 191) regelt den Einsatz von Fußschutz als Teil der persönlichen Schutzausrüstung und deren Kostenübernahme durch die Rentenversicherung, Berufsgenossenschaft etc. Hierzu zählt auch der Einsatz von orthopädischen Maßeinlagen und Schuhzurichtungen.

Was ist die DIN EN 345 und die DGUV 112-191?
Die Vorschriften können Sie sich hier (Link: http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/10002/r-191.pdf) herunterladen.
Die DGUV 112-191 beinhaltet die Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz, welche der Vermeidung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren dienen.
Die Regelungen finden Anwendung auf die Auswahl, Beschaffung, Bereitstellung und die Benutzung von Fußschutz. Der Fußschutz zählt zur persönlichen Schutzausrüstung (PSA), z. B. Sicherheitsschuhe. Dementsprechend müssen diese Schuhe einer EG-Baumusterprüfung unterzogen werden und allen sicherheitstechnischen Anforderungen genügen, damit sie eine Zertifizierung nach den Normen DIN EN ISO 20345 – 20347 erhalten. Zur Bestätigung erhält der Schuh eine CE-Kennzeichnung.
Die berufsgenossenschaftliche Richtlinie s.o. umfasst die Regelungen rund um die orthopädische Veränderung von Sicherheitsschuhen. Der Schuh muss nach einer Veränderung noch den Anforderungen der Norm für Sicherheitsschuhe, der Norm EN ISO 20345 entsprechen.

Kann ich meine Arbeitsschuhe nicht auch im Baumarkt holen?
Hier gilt: Sicherheit geht vor! Billige Hersteller haben meist keine s.o. Zertifizierung durchführen lassen. Außerdem sollten sie auf die CE Kennzeichnung achten.
Fragen Sie bei Ihrem Fachhändler vor Ort, Ihrem Orthopädieschuhmacher oder beim Hersteller nach, ob es für Ihr Modell Zertifizierung nach s.o. gibt. Sollte dies nicht der Fall sein: Finger weg!