Arbeitssicherheit

Im alltäglichen Berufsleben vieler Gewerbearten besteht erhöhtes Risiko von Fußverletzungen bzw. Verletzungen, die durch unpassendes Schuhwerk hervorgerufen werden können. Gefährdungen entstehen besonders durch herab- und umfallende Gegenstände, Nägel und scharfkantige Gegenstände, Kontakt mit heißen oder kalten Materialien usw.
Arbeitssicherheitsschuhe wurden konzipiert, um diesen Gefahren vorzubeugen und sie dank ihrer Schutzeigenschaften abzuwenden. Denken Sie deshalb an Ihre Sicherheit und beugen Sie möglichen Gefahren im Beruf durch geeignete Arbeitssicherheitsschuhe vor.

Unsere Leistungen für Sie

Unsere Füße leisten Schwerstarbeit und sollen ein Leben lang ihren Dienst tun. Jeder Fuß ist anders und ganz unterschiedlichen Anforderungen ausgesetzt. Gerade auch durch die Belastung am Arbeitsplatz entstehen Fußfehlstellungen, die Ursache für starke Schmerzen bis in den Rücken und Beeinträchtigungen beim Gehen sein können. Ist es nicht an der Zeit, Ihren Füßen das zu geben, was sie brauchen? Sie tragen Sicherheitsschuhe, damit Ihre Füße rundum geschützt sind. Gönnen Sie ihnen auch den bestmöglichen Schutz!

Eine x-beliebige Einlage darf nicht rein!
Man nehme einen Sicherheitsschuh, lege eine orthopädische Einlage hinein und fertig ist der orthopädische Fußschutz: So einfach geht es natürlich nicht. Die Regelungen zum Fußschutz schließen ausdrücklich auch orthopädische Einlagen mit ein.
Sicherheitsschuhe müssen baumustergeprüft sein. Diese Regelung schließt ausdrücklich auch alle orthopädischen Anpassungen mit ein. Eine x-beliebige Einlage im Sicherheitsschuh zu verwenden würde eine Veränderung gegenüber dem geprüften Baumuster bedeuten, wodurch der geprüfte Status des Sicherheitsschuhs erlischt.

Warum darf ich im Winter meine warme Lammfelleinlage vom Discounter nicht in meine Sicherheitsschuhe legen?
Bereits vorhandene, private orthopädische Einlagen dürfen gemäß BGR 191 nicht in vorgeschriebenen Sicherheitsschuhen verwendet werden, da diese keiner Baumusterprüfung unterliegen, dies aber bei Sicherheitsschuhen zwingend vorgeschrieben ist. Ist eine (Lammfell-) Einlage oder das verwendete Material nicht mit einem Schuh zusammen zertifiziert, so erlischt die Sicherheitsklassifizierung. Dies bedeutet, dass bei einem Arbeitsunfall eine Teilschuld für Sie besteht.

Wozu eine orthopädische Einlage im Sicherheitsschuh?
Da auch Personen mit „Problemfüßen“ auf Sicherheitsschuhe angewiesen sind, gibt es spezielle, genormte Einlagen, die vom Hersteller vorgegeben sind und die besonderen Herstellungsverfahren und speziellen Prüfungen unterliegen. Nur solche speziellen Einlagen dürfen in den jeweiligen Sicherheitsschuhen verwendet und getragen werden.
Zunächst einmal muss natürlich die medizinische Indikation nachgewiesen werden. Erfordert der Schuhträger tatsächlich entsprechendes Schuhwerk, so muss die Umsetzung von fachkundigem Personal (Orthopädieschuhmacher/-in) durchgeführt werden. Im Anschluss müssen Schuh und orthopädische Einlage nochmals in Kombination baumustergeprüft werden.
Um orthopädische Einlagen in Sicherheitsschuhe legen zu können, muss auf dem Karton/Schuh die Bezeichnung “ BGR191 “ abgebildet sein. Schuhe ohne diese Bezeichnung sind NICHT für Einlagen oder Schuhzurichtungen zertifiziert.

Kosten von orthopädischen Einlagen
Grundsätzlich gilt, dass der Arbeitgeber für die Versorgung mit geeignetem Fußschutz (Persönliche Schutzausrüstung), der allgemeinen ergonomischen Anforderungen und gesundheitlichen Erfordernissen entsprechen muss, zuständig ist. Das bedeutet, die Arbeitssicherheitsschuhe werden dem Arbeitnehmer gestellt. Diese Schuhe müssen lediglich eine CE-Kennzeichnung aufweisen.
Im Falle einer orthopädischen Veränderung der Schuhe im Sinne eines orthopädischen Fußschutzes kann der Arbeitgeber weitere Kosten übernehmen (Nachfrage beim Sicherheitsbeauftragten der Firma), ist aber nicht verpflichtet dazu.
Die Deutsche Rentenversicherung oder die Bundesagentur für Arbeit kann die Kosten übernehmen. Mehr dazu finden Sie hier (Link zu Arbeitssicherheit -> Downloads und weitere Informationen)

Beschwerdefrei den Arbeitstag meistern!
Arbeitssicherheitsschuhe, Schutzschuhe, Sicherheitsstiefel. Es gibt viele Begriffe für das vielleicht wichtigste „Kleidungsstück“ auf Baustellen, in der Landwirtschaft oder anderen Arbeitsplätzen mit besonderer Gefährdung für die Füße. Arbeitsschutzschuhe sind dafür da, unsere empfindlichen Füße vor Verletzungen zu schützen.
Dabei sollen sie möglichst bequem sein, so dass man sie auch über einen gesamten Arbeitstag schmerzfrei tragen kann. Doch längst nicht jeder Schuh erfüllt dies. Da jedoch über die Hälfte der Bevölkerung von Fußproblemen betroffen ist, können diese herkömmlichen Sicherheitsschuhe nicht von ihnen getragen werden. In diesen besonderen Fällen kann eine Maßanfertigung des Sicherheitsschuhs angefertigt werden.
Weitere Informationen und Download-Links für die Antragsformulare finden Sie hier (Link zu Arbeitssicherheit -> Downloads und weitere Informationen).

Kriterien an Sicherheitsschuhe und Sicherheitsklassen

Kriterien:

Bekommen Sie einen orthopädischen Arbeitsschuh oder Sicherheitsschuh verordnet, muss dieser folgende Kriterien erfüllen:

Zehenschutz
genaue Einhaltung der Länge der Kappe, Widerstand gegen Stoß und Druck muss gewährleistet sein (200 Joule nach DIN EN 345; 100 Joule nach DIN EN 346)

Schuhoberteil
Hohe Reißkraft, Festigkeit, Wasserdampfzahl, PH-Wert muss stimmen.

Blattfutter
Dickes Blattfutter, Hohe Reißkraft, Abriebwiderstand, Wasserdampfdurchlässigkeit und Wasserdampfzahl, PH-Wert.

Lasche
Hohe Reißkraft, PH-Wert.

Brandsohle
Dicke Brandsohle, PH-Wert, Wasseraufnahme und Wasserabgabe, Abriebwiderstand

Laufsohle
Dicke Laufsohle, Reißkraft, Abriebwiderstand, Biegeverhalten, Hydrolyse Trennkraft zwischen Mehrschichtensohlen- Kraftstoffbeständigkeit.

Sicherheitsklassen
Orthopädische Sicherheitsschuhe müssen wie reguläre Sicherheitsschuhe den Normen der entsprechenden Sicherheitsklasse, S1, S2 oder S3 entsprechen.

S1
Geschlossener Fersenbereich (auch bei Halbschuhen), Antistatik und Energieaufnahmevermögen im Fersenbereich.

S2
Anforderungen von S1 sowie Wasserdurchtritt und Wasseraufnahme.

S3
Anforderungen von S2 sowie Durchtrittsicherheit und profilierte Laufsohle.

Orthopädische Schuhzurichtungen beinhalten die Einarbeitung von orthopädischen Elementen. Das heißt, in vorhandenes Schuhwerk werden Hilfsmittel wie zum Beispiel Schmetterlingsrollen, Pufferabsätze, Absatzerhöhungen usw. nach funktionellen und gesundheitlichen Gesichtspunkten integriert (siehe auch Orthopädie -> Zurichtungen).
Auch nach der orthopädischen Veränderung eines Sicherheitsschuhs muss wie bereits beschrieben laut BGR-191 die Baumusterprüfung sprich Zertifizierung gewährleistet sein.

Folgende Zurichtungen sind möglich

Schmetterlingsrolle und Abrollsohle
Die Schmetterlingsrolle dient mit ihrer Aussparung der Entlastung empfindlicher Mittelfußköpfchen, indem der Bodendruck durch ein Polster abgefedert wird. Eine zusätzliche Abrollwirkung kann durch Verändern des Abrollscheitelpunktes erzielt werden (nicht bei S3-Ausführung möglich).

Innen- und Außenranderhöhung
Durch die Sohlenranderhöhung wird die Beinstatik verändert.
Max. Erhöhung 0,8 cm

Schuherhöhung bis 3 cm
Schuherhöhungen werden z.B. bei Längendifferenzen der Beine benötigt. Die Schuherhöhung sollte max. 3,5 cm betragen.

Weitere mögliche Zurichtungen an einem Arbeitssicherheitsschuh sind:
Absatzerhöhung bis 2,0 cm
Ballen-, Mittelfuß-, oder Zehenrolle